Stadtführungen bald wieder möglich?
von Anett Lentwojt, 5. Mai 2021
Die Staatsregierung in Sachsen hat eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Diese gilt ab Montag, den 10. Mai 2021 und läuft am 30. Mai 2021 ab.
Inzidenz unter 100
Sollte die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegen, dürfen Museen, Galerien und Ausstellungen wieder öffnen. Kontaktdaten werden erfasst und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Nachweis über einen negativen Test.
Kulturstätten können Open Air-Veranstaltungen mit Terminbuchung, Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie Testpflicht durchführen.
Private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Hausstände sind mit maximal fünf Personen in geschlossenen Räumen bzw. zehn Personen insgesamt zulässig, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden. Somit sind Stadtführungen in Dresden wieder möglich, wenn sich nur ein Hausstand anmeldet.
Inzidenz unter 50
Liegt die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen infolge unter dem Schwellwert von 50 dürfen die Außenbereiche der Gastronomie nach vorheriger Buchung,eines Tisches wieder öffnen und Touristen dürfen wieder in der Stadt übernachten. Voraussetzung ist stets ein Test, die Kontakterfassung und -nachverfolgung.
Die vollständige Corona-Schutzverordnung kann hier nachgelesen werden.
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