AGB

Allgemeiner Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Stadtführung kennst-du-dresden, im folgenden Veranstalter genannt, für die Durchführung von Stadtführungen und Reiseleitungen sowie dem Verleih von Fahrrädern.

Stand: 17. Februar 2024

 

§1 Vertragsabschluss

Mit seiner schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, indem der Veranstalter dem Kunden die Buchung auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt.

 

§ 2 Leistungsumfang

1. Die vertragliche Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den in der Buchungsbestätigung zusätzlich aufgeführten Leistungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

2. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Gesamtzuschnitt der vereinbarten Stadtführung/ Reiseleitung darf nicht beeinträchtigt werden. Darüber wird der Kunde vom Veranstalter umgehend informiert.

 

§ 3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nach Antritt der Reise infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des Preises.

 

§ 4 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Führung/ Reiseleitung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder die bis zum Abschluss der Führung/ Reiseleitung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

§ 5 Stornierung Rücktritt durch den Kunden

1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Stadtführung kennst-du-dresden.Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 

Der Veranstalter behält sich dabei ausdrücklich vor, bereits im Auftrag des Kunden erbrachte Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Stadtführung kennst-du-dresden , soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

Die Stadtführung kennst-du-dresden kann diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

bis 28 Tage vor Reisebeginn:kostenfrei
ab 27 bis 14 Tage vor Reisebeginn:30% des Gesamtpreises
ab 13 bis 4 Tage vor Reisebeginn:50% des Gesamtpreises
ab 3 Tage vor Reisebeginn:70% des Gesamtpreises
bei Nichtanreise am Resietag:100% des Gesamtpreises


Der Veranstalter behält sich dabei ausdrücklich vor, bereits im Auftrag des Kunden erbrachte Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Abweichend davon gelten die in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote angegebenen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen. Bei Reisen, die den Erwerb von Fahrkarten und Eintrittskarten wie z. B. für die Semperoper oder die Sächsische Dampfschiffahrt beinhalten, wird dem Kunden der Preis für die bereits erworbenen Karten in Rechnung gestellt, da die Rücknahme seitens dieser Leistungspartner nicht gewährleistet ist. Ein Rücktritt vom Kauf dieser Karten ist ausgeschlossen. In diesem Fall bemüht sich jedoch Stadtführung kennst-du-dresden auf Wunsch des Kunden um einen Weiterverkauf der Karten. Bei Erfolg wird der tatsächlich erzielte Erlös von dem Kartenpreis in Abzug gebracht. 

 

§ 6 Bezahlung

1. Für die Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

 

2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Preis unmittelbar nach der Führung/ Reiseleitung vom Besteller bzw. dessen Beauftragten direkt und in bar an den Stadtführer/ Reiseleiter bezahlt.

 

3. Anfallende Eintrittsgelder und Fahrtkosten für Verkehrsmittel sind von den Gästen selbst zu tragen, es sei denn, im abgeschlossenen Vertrag ist eine andere Regelung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden schriftlich vereinbart worden.

 

4.1 Der Stadtführende ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab Beginn des vereinbarten Zeitpunktes der Führung einzuhalten.

 

4.2 Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen den Gästen und dem Stadtführenden vereinbart werden, ob - falls der Stadtführende anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die Führung verkürzt wird oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer realisiert werden kann.

 

4.3 Wird die Führung verkürzt, fällt das vereinbarte Honorar in voller Höhe an.

 

5. Wünscht der Kunde während der Leistungserbringung eine Leistungserweiterung durch den Stadtführenden, so hat der Stadtführende das Recht, ein entsprechend höheres Honorar zu fordern. Gleiches gilt auch, wenn der vertraglich vereinbarte Zeitumfang auf Wunsch des Kunden um mehr als 30 Minuten überschritten wird.

 

§ 7 Ausschluss

Das Recht des Kunden, ihm aus dem Vertrag zustehende Ansprüche an Dritte abzugeben, ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, einen Dritten zu ermächtigen, seine Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.

 

§ 8 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden/ Störungen zu vermeiden bzw. gering zu halten.

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mögliche Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vereinbarungsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Stadtführung/ Reiseleitung schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche des Kunden verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Stadtführung/ Reiseleitung dem Vertrag nach enden sollte.

 

§ 9. Haftung

1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Stadtführung/ Reiseleitung entsprechend dem vereinbarten Vertrag.


2. Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Schadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber Stadtführung kennst-du-dresden aus dem Reisevertrag, welche nicht Körperschäden betreffen, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Stadtführung kennst-du-dresden für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von Stadtführung kennst-du-dresden für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Die Haftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Reisenden bleibt hiervon unberührt.

 

3. Der Kunde haftet für den sorgsamen Umgang mit ausgeliehenen Fahrrädern. Dies beinhaltet den Schutz vor Diebstahl durch die Benutzung von Schlössern, welche der Veranstalter zur Verfügung stellt. Weiterhin haftet der Kunde für Schäden an den Fahrrädern, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstehen. Für Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum gelten die Bestimmungen der STVO. Der Veranstalter bietet bei unverschuldeten Pannen nach Verfügbarkeit einen kostenlosen Ersatz an, kann dies aber ausdrücklich nicht garantieren. Eine anteilige Rückerstattung des Mietpreises wird im Falle einer Nichtverfügbarkeit gewährt. Pannen oder sonstige Defekte sind schnellstmöglich dem Veranstalter mitzuteilen. Die Rückgabe hat zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu erfolgen. Alle zusätzlich zur Verfügung gestellten Gegenstände, wie Luftpumpen, Flickzeug oder Schlösser, einschließlich Schlüssel sind ebenso zurückzugeben. Für ein Überziehen der vereinbarten Mietdauer kann der Veranstalter eine Entschädigung in Höhe des regulären Mietpreises verlangen.

 

§ 10 Geltungsbereich und Gerichtsstand

1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

 

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen.

 

4. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht

 

§ 11 Schlußbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Der Besteller einer Leistung erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung/Buchungsbestätigung an kennst-du-dresden an.