Bundesnotbremse - Stadtrundfahrten bleiben untersagt
von Anett Lentwojt, 23. April 2021
Der Bundespräsident unterzeichnete gestern das neue Infektionsschutzgesetz. Ab Samstag, den 24. April 2021 gelten neue Regelungen im Umgang mit der Pandemie.
Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert 100 treten folgende Regelungen für den Kultur-, Tourismus- und Freizeitbereich in Kraft:
- touristische Übernachtungen bleiben untersagt
- Stadtführungen bleiben untersagt
- Museen, Theater- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, Ausnahme Zoos und botanische Gärten im Außengelände, negativer aktueller Test notwendig
- Gastronimie geschlossen, aber Abholung zuvor bestellter Speisen ist zwischen 5 bis 22 Uhr möglich
- die Alkoholverbotszonen in Dresden bleiben bestehen
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